Böblinger Kreishaushalt: 1,39 Millionen Zuschußbedarf für Asylbewerber!


Janus Nowak

NPD-Kreisrat Janus Nowak klärt auf:

(Böblingen) Obwohl Deutschland und somit auch Baden-Württemberg von “sicheren Drittstaaten” umgeben ist, “verlaufen” sich vermehrt Flüchtlinge aus aller Herren Länder und erstreiten auf unsere Kosten ein Asylverfahren. Die meisten werden abgelehnt. Das hindert jedoch die Damen und Herren der Multi-Kulti-Parteien nicht, die abgelehnten Asylbewerber trotzdem hier zu behalten, anstatt sie wieder in ihre Heimatländer zu schicken. Die meisten abgelehnten Asylbewerber dürfen bleiben und erhalten dafür einen “Duldungsstatus”. Die erheblichen Leistungen für diesen Personenkreis regelt das von den etablierten Parteien beschlossene “Asylbewerberleistungsgesetz” (AsylblG).

Der dadurch verursachte volkswirtschaftliche Schaden ist leider nicht nur den Politikern, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen zuzuschreiben, sondern leider auch dem deutschen Steuerzahler, der diese Praktiken über sich ergehen läßt und von Wahl zur Wahl immer wieder seine Stimme den Multi-Kulti-Parteien gibt.

So ist nicht verwunderlich, daß auch im “Ländle” zum Jahresende 2009 insgesamt 9.275 Personen mit Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts unterstützt werden mußten.

Für das Jahr 2010 wird mit einem bundesweiten Asylbewerberzugang von 31.000 Personen gerechnet. Baden-Württemberg muß demnach noch mindestens 1.700 Personen (Aufnahmeverpflichtung) aufnehmen.

Der Personenkreis der abgelehnten, jedoch auf sträfliche Weise geduldeten Asylbewerber trägt seinen Teil zur weiteren Steuergeldverschwendung bei:
1. Die Unterkunft wird vom Landratsamt bezahlt. Meist werden die Großfamilien in entsprechend großen Wohnungen Mitten in den Gemeinden, d.h. kommunal untergebracht.

2. Geduldete Asylbewerber, die in den Genuß einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe gekommen sind, haben noch bis zum 31.12.2011 Zeit, von Sozialleistungen unabhängig zu werden. Das interessante dabei: Inwieweit diese Unabhängigkeit auf Dauer ist, hängt von der weiteren Entwicklung der Arbeitsmarktlage ab!

Nebenbei bemerkt, werden deutsche Arbeitslose und Hartz-IV-Opfer weit strengeren Regeln unterzogen als abgelehnte Asylbewerber!

Der Landkreis Böblingen versorgte im Dezember 2009 insgesamt 314 “Leistungsberechtigte”, sowohl in der vorläufigen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) als auch in der “kommunalen Unterbringung”, die im Anschluß an die GU-Pflicht für (abgelehnte) Asylbewerber mit “Duldung” erfolgt!

Seit Inkrafttreten des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zum 01.04.2004 erhält der Landkreis Böblingen vom Land nur noch eine einmalige Gesamtpauschale pro zugewiesenem Asylbewerber. In dieser sind auch die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Krankenhilfe enthalten. Für das Jahr 2010 wurde die Gesamtpauschale pro zugewiesenem Asylbewerber inzwischen auf 10.228 € und für Kontingentflüchtlinge (jüdische Emigranten aus der ehem. Sowjetunion) auf 2.661 € erhöht. Für letztere gibt es offensichtlich andere Kriterien, denn sie landen überwiegend in den “normalen” Hartz-IV-Kassen, so daß der Bund und das Land aus der Sache fein raus sind und diese Neuankömmlinge “nur” den Kommunen zur Last fallen. An dieser Stelle zensiere ich mich lieber selbst und weise nur auf den geschlossenen Staatsvertrag zur Unterstützung jüdischen Lebens im Ländle hin. (Wer nichts verdient, zahlt keine Synagogensteuer. Nicht wahr, Herr Kramer?)

Die Flüchtlingszuweisungen steigen seit dem Jahr 2010 wieder an. Bis einschließlich September 2010 wurden bereits 77 Asylbewerber an den Landkreis Böblingen zugewiesen. Glück für den Landkreis, daß zumindest die Kontingentflüchtlinge derzeit nur noch Städten oder Landkreisen zugewiesen werden, die schon jüdische Gemeinden haben!

Der Steuerzahler zahlt für die Toleranz der Multi-Kulti-Politiker doppelt drauf: Die Zuwendungen der Landesregierung reichen auch in diesem Jahr nicht aus, so daß im Landkreis Böblingen ein erhöhter Zuschuß in Höhe von 1,39 Millionen Euro aus der Kreiskasse für die Unterbringung der Asylbewerber herhalten muß!

Im Landkreis Böblingen gibt es derzeit nur noch zwei Sammelunterkünfte (Herrenberg und Gäufelden-Nebringen) mit 154 Plätzen. Für das kommende Jahr müssen jedoch wieder in Renningen-Malmsheim zwei Gebäudeteile der ehemaligen “Gemeinschaftsunterkunft” mit 48 Plätzen wieder angemietet werden, um den Mehrbedarf abzusichern.

Nicht nur bei der Wiederinbetriebnahme des zusätzlichen Wohnheims, sondern auch im Bereich der “Leistungsgewährung” müssen nächstes Jahr neue Mitarbeiter eingeplant werden.

Wie aus dem “Sozialleistungsbericht 2010″ für den Landkreis Böblingen hervorgeht, wurden im Projekt “Freiwillige Rückkehrberatung und Rückkehrförderung” insgesamt 19.441 € an Reintegrationshilfen ausbezahlt. 16 Personen sind freiwillig ausgereist. Allerdings nicht aus der wichtigeren Zielgruppe der berdürftigen Ausländer, sondern ausschließlich aus dem Personenkreis abgelehnter Asylbewerber mit Duldungsstatus, d.h. sie haben noch einen “Bonus” mitgenommen, bevor man ihnen “Gute Heimreise” zurufen konnte.

Immerhin würde das eine Entlastung von 178.000 Euro für den deutschen Steuerzahler bringen, jedoch nur wenn man die Gesamtkosten für die Mitarbeiter nicht einrechnet und den Zuschuß der Landesregierung von der Ausgaben-Seite tilgt!

Mit nur 13 freiwillig zurückgekehrten Ausländern bis September 2010 scheint sich die Sache auch dieses Jahr nicht wirklich gelohnt zu haben.

Millionenbeträge kann man mit solchen Alibiprojekten nicht einsparen, sondern nur mit der konsequenten und zeitnahen Abschiebung aller abgelehnten Asylbewerber, statt diese hier weiter zu dulden.

Unterstützen Sie deshalb auch meine Arbeit im Böblinger Kreistag und auch die Arbeit unserer Kreisverbände, damit am 27. März 2011 die “Stimme des Volkes” in den baden-württembergischen Landtag kommt! Leisten Sie eine Unterstützungsunterschrift und helfen Sie im Wahlkampf aus. Mehr Infos dazu unter: http://www.npd-bw.de/npd-auf-den-stimmzettel-mach-mit

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